Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand und Wirksamkeitsdatum: März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Chronowell, 31 Rue de Strasbourg, 2561 Luxemburg (nachfolgend „Chronowell", „wir" oder „uns") und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Sie"), die unsere Reparatur-, Wartungs- und Restaurierungsdienstleistungen für Uhren in Anspruch nehmen. Mit der Übergabe eines Zeitmessers oder der Beauftragung per Kontaktformular erkennen Sie diese Bedingungen an.
§ 1 Begriffsbestimmungen
- „Dienstleistung": Jede von Chronowell angebotene Reparatur-, Wartungs- oder Restaurierungsleistung, einschließlich Wasserdichtigkeitsprüfung, Aufzugsreparatur und Vollrestaurierung.
- „Auftraggeber": Jede natürliche oder juristische Person, die eine Dienstleistung in Auftrag gibt.
- „Zeitmesser": Die zur Reparatur oder Wartung übergebene Uhr oder ähnliches Objekt.
- „Auftrag": Die schriftliche oder mündliche Vereinbarung über eine bestimmte Dienstleistung.
- „Vereinbarung": Diese AGB zusammen mit dem jeweiligen Auftrag.
§ 2 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsaufträge, die Chronowell entgegennimmt. Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung durch Chronowell, oder
- Beginn der Ausführung der Dienstleistung nach Übergabe des Zeitmessers.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern Chronowell diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Mindestvoraussetzung zur Auftragserteilung ist ein Alter von 18 Jahren.
§ 3 Leistungsbeschreibung
Chronowell bietet folgende Leistungskategorien an:
- Wasserdichtigkeitsprüfung und -wiederherstellung: Umfassende Prüfung und Erneuerung aller Gehäusedichtungen sowie Drucktest.
- Reparatur des automatischen Aufzugssystems: Inspektion, Reinigung und Instandsetzung des Selbstaufzugsmechanismus.
- Vollrestaurierungspaket: Umfassende Überholung des Uhrwerks, Gehäuse- und Armbandaufbereitung sowie alle erforderlichen Ersatzteile.
Der genaue Leistungsumfang wird vor Auftragsannahme besprochen und schriftlich bestätigt. Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der beiderseitigen Zustimmung.
§ 4 Diagnose und Kostenvoranschlag
Vor Beginn umfangreicher Reparaturen erstellt Chronowell auf Wunsch einen Kostenvoranschlag. Dieser ist für Chronowell für die Dauer von 14 Tagen verbindlich, sofern keine wesentlichen Zusatzbefunde festgestellt werden. Der Auftraggeber wird bei erheblichen Abweichungen vom Kostenvoranschlag vorab informiert und kann den Auftrag zu diesem Zeitpunkt zurückziehen. In diesem Fall kann eine Diagnosegebühr für den bereits geleisteten Aufwand anfallen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro (€) inklusive der luxemburgischen Mehrwertsteuer (TVA) zum jeweils geltenden Satz. Die aktuellen Richttarife sind auf unserer Website sowie auf Anfrage erhältlich.
5.2 Zahlung
Die Zahlung ist bei Abholung des Zeitmessers fällig. Wir akzeptieren Barzahlung, Kreditkarten und Banküberweisung. Bei Aufträgen über €1.000 kann eine Anzahlung von bis zu 30% des Auftragswertes verlangt werden.
5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist Chronowell berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß luxemburgischem Recht zu berechnen. Chronowell behält das Zurückbehaltungsrecht am Zeitmesser bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge.
§ 6 Lieferung und Abholfristen
Geschätzte Bearbeitungsdauern werden im Auftrag angegeben und sind unverbindliche Richtwerte. Zeitmesser sind nach Fertigstellung innerhalb von 30 Tagen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kann Chronowell eine Lagergebühr von €5 pro Woche berechnen. Nach 90 Tagen ohne Abholung und ohne Rückmeldung behält sich Chronowell das Recht vor, weitere rechtliche Maßnahmen einzuleiten.
§ 7 Gewährleistung und Servicezusicherung
Chronowell gewährt auf die erbrachten Arbeitsleistungen eine einjährige Servicezusicherung (keine gesetzliche Garantie im Sinne eines Mangels am Gegenstand). Diese umfasst:
- Nachbesserung von Mängeln, die nachweislich auf die durchgeführte Reparatur zurückzuführen sind.
- Keine Erweiterung auf Schäden durch äußere Einflüsse (Sturz, Wasser, unsachgemäße Behandlung).
- Keine Übertragbarkeit auf Dritte.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 8 Haftpflicht und Haftungsbeschränkung
Chronowell haftet für Schäden am Zeitmesser, die während der Verwahrung oder Bearbeitung durch nachweisliches Verschulden entstanden sind. Der Haftungsrahmen ist begrenzt auf den Zeitwert des Zeitmessers zum Zeitpunkt der Übergabe, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Sammlerstücke mit besonderem emotionalem oder spekulativem Wert übernehmen wir keine weitergehende Haftung. Wir empfehlen Auftraggebern hochwertiger Zeitmesser, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
§ 9 Eigentumsrecht und Übergabe
Der Auftraggeber bestätigt mit der Übergabe des Zeitmessers, dass er Eigentümer oder rechtmäßig bevollmächtigt ist, die Reparatur in Auftrag zu geben. Chronowell ist berechtigt, auf Eigentumsnachweis zu bestehen. Ersatzteile, die im Zuge der Reparatur entnommen werden, verbleiben bei Chronowell, sofern der Auftraggeber deren Rückgabe nicht ausdrücklich verlangt.
§ 10 Geistiges Eigentum
Alle Inhalte auf der Website von Chronowell — Texte, Bilder, Logos und Strukturen — sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Nutzung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist unzulässig. Durch die Nutzung unserer Dienstleistungen werden keine Rechte an unserem geistigen Eigentum übertragen.
§ 11 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Durch die Beauftragung von Chronowell erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung einverstanden.
§ 12 Kündigung und Rücktritt
Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag schriftlich zurückziehen, sofern die Arbeiten noch nicht begonnen haben, ohne dass Kosten entstehen. Bei Rücktritt nach Beginn der Arbeiten kann Chronowell den bereits geleisteten Aufwand in Rechnung stellen. Chronowell ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen vor Beginn der Arbeiten zurückzugeben und bereits erhaltene Vorauszahlungen zu erstatten.
§ 13 Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist das zuständige Gericht in Luxemburg-Stadt zuständig. Chronowell strebt eine einvernehmliche Lösung an und steht für außergerichtliche Gespräche zur Verfügung. Verbraucher mit Wohnsitz in der EU können für die Online-Beilegung von Streitigkeiten die EU-Plattform unter ec.europa.eu/consumers/odr nutzen.
§ 14 Allgemeine Bestimmungen
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Keine Verzichtserklärung: Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.
- Gesamte Vereinbarung: Diese AGB stellen zusammen mit dem jeweiligen Auftrag die vollständige Vereinbarung dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen.
- Mitteilungen: Mitteilungen an Chronowell sind schriftlich per E-Mail oder Post zu richten.
§ 15 Änderungen der AGB
Chronowell behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen. Die geänderte Fassung wird auf der Website veröffentlicht und tritt 14 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Für bestehende Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB.
Fragen zu diesen Bedingungen?
Unser Team beantwortet juristische Fragen gerne sachlich und ohne Umschweife.